Haustiere müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und mit einem Transponder oder einer Tätowierung gezeichnet sein. Außerdem muss der Besitzer einen Heimtierausweis bei grenzüberschreitenden Reisen mitführen.
Sonderregelung für das Vereinigte
Königreich, Finnland, Malta und Irland:
Hunde müssen frühestens 120
Stunden und spätestens 24 Stunden vor geplanter Einreise von einem Tierarzt gegen Bandwürmer (Echinokokkose) behandelt werden. Zudem muss diese Behandlung im Heimtierpass durch den
Tierarzt schriftlich vermerkt werden. Für das Vereinigte Königreich, Malta und Irland wird die Tätowierung grundsätzlich nicht anerkannt. Die Heimtiere müssen für eine Einreise in
diese Länder mittels Transponder gekennzeichnet sein.
Hierbei gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen für die Einreise in Drittländer. Weitere Informationen finden sie hierzu bei den diplomatischen Vertretungen der Länder in Deutschland.
Für folgende Länder deren Tollwutstatus dem der EU entspricht oder bei denen im Bezug auf Tollwut eine zufriedenstellende Tiergesundheitslage besteht, muss eine gültige Tollwutimpfung bestehen. Außerdem ist eine Kennzeichnung per Transponder vorzunehmen und ein Heimtierausweis mitzuführen.
Dies gilt für folgende Länder:
Andorra, Island, Kroatien, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt, Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Belarus, Bonaire, St. Eustatius und Saba, Britische Jungferninseln, Kanada, Chile, Curacao, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, St. Lucia, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russland, Singapur, St. Helena, Trinidad und Tobago, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanisch-Samoa, Guam, Nördliche Marianen, Puerto Rico, Amerikanische Jungferninseln), St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte
Bei Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Drittland deren Tollwutstatus nicht dem der EU entspricht, muss das Tier vor geplanter Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter bestimmt werden. Die Bestimmungen zur Wiedereinreise sind dann erfüllt, wenn das positive Titerergebnis, die Impfung, wie auch die Kennzeichnung durch Transponder im EU-Heimtierausweis festgehalten sind und dieser bei Wiedereinreise vorgezeigt werden kann. Hierbei ist die Antikörpertitrierung nicht wiederholt durchzuführen, wenn die Tollwutimpfung in den vorgegebenen Zeitabständen aufgefrischt wurde.